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Dienstag, 14. September 2010

Leyens Tricksereien

Der Wille zur Willkür unserer Reichsarbeitsministerin ist schon erstaunlich.

Gerade noch vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert, eine transparente Berechnungs-Grundlage für die Hartz-IV-Sätze vorzulegen, zeigt sie schon wieder den Vorsatz, so lange nach Gutsherrenart hin und her zu rechnen, bis ihr die Zahlen in den Kram passen.
Wie sonst darf man wohl den Satz verstehen: "Wir lassen mehrere Varianten durchrechnen", den der Sprecher des Leyenschen "Rechnen nach Lust und Laune" Ministeriums zum besten gab?

Zu diesen Modellrechnungen soll unter anderem gehören, dass als Referenzgruppe nicht die unteren 20 Prozent der Einkommen herangezogen werden werden sollen, wie vordem üblich. Das könnte ja immer noch trotz Dumping-löhnen zu ungewollten Erhöhungen der Hartz-Sätze zwingen.

Nehmen wir halt die unteren 15 Prozent der Einkommen zur Berechnung, und wenn auch deren Warenkorb nach wie vor zu üppig ausfällt, schauen wir eben, ob eine Berechnungsgrundlage, die nur die unteren 10 Prozent einbezieht, zum erwünschten Ergebnis führt.

Und damit das Feuilleton währenddessen beschäftigt ist, wirft Ursel noch ein Nebelbömbchen in die Landschaft, die von ihr so geliebte Quatschvokabel "Basisgeld".


In einer Presseerklärung
warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband vor einem erneuten Verfassungsbruch.

„Es kann nicht sein, dass man die Referenzgruppe wechselt, nur weil dem Bundesfinanzminister die Ergebnisse nicht passen. Ein solch massiver Eingriff wäre erneut die Art von Kleinrechnerei, für die die Bundesregierung erst im Februar durch das Bundesverfassungsgericht abgemahnt worden ist", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Der Paritätische reagierte damit auf den Bericht der Süddeutschen vom 14.09.10 „Eine Berechnung der Regelsätze auf Grundlage der Ausgaben der ärmsten 15 Prozent aller Haushalte ist statistisch-methodisch höchst bedenklich", so Schneider.

„Wenn statt harter Fakten wieder nur schön gerechnete Wunschzahlen vorgelegt werden, wäre das eine grobe Missachtung des Bundesverfassungsgerichts und ein Armutszeugnis für diese Bundesregierung", warnt Schneider. „Das Bundesverfassungsgericht hat die Prioritäten klar vorgegeben. Es geht um die Frage, wie wir gewährleisten können, dass jedes Kind bekommt, was es braucht. Für Taschenspielertricks in ministerialen Hinterzimmern ist da kein Platz".

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 220)